Neben den psychischen Belastungen, die mit einer Trennung und eventuell folgenden Scheidung einhergehen, gibt es eine Reihe von rechtlichen Aspekten, die es zu beachten gilt. Seit mehr als 18 Jahren begleite ich Eheleute bei allen juristischen Fragen, wie Versorgungsausgleich, Aufteilung des Zugewinns und wer in der ehelichen Wohnung verbleibt; die mit Trennungen und Scheidungen verbunden sind. Profitieren Sie von diesem großen Fachwissen und kontaktieren Sie mich. Übrigens, den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt einreichen, also braucht ein Partei eine anwaltliche Vertretung.
Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg
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Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird zwischen den Partnern aufgeteilt. Aus meiner langjährigen Praxis weiß ich, wie schwierig es ist das Anfangsvermögen zu ermitteln, das jeder Partner in die Ehe einbrachte. Ein weiteres Problemfeld sind Streitigkeiten über wertvolle Geschenke an einen der Partner oder um geerbtes Vermögen.
In vielen Ehen gibt es gemeinsame Testament oder Erbverträge, die mit der Scheidung ungültig sind. Ohne ein neues Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge, die aber oft nicht gewünscht ist. Manchmal gibt es auch Probleme wegen eines Pflichtteils, der einem geschiedene Partner nicht zusteht aber einem gemeinsamen Kind.
Der Gesetzgeber hat zwar festgelegt welche Rentenansprüche wie zu beachten sind, lässt aber den Beteiligten einen großen Spielraum bei der Aufteilung. Sogar der Verzicht auf den Ausgleich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Er erfahrener Anwalt rate ich, jede geplante Vereinbarung genau prüfen zu lassen.
Ich berate Sie zu den finanziellen Scheidungsfolgen
Als erfahrener Rechtsanwalt empfehle ich, alle Vereinbarungen mit finanziellen Folgen einer Scheidung einer strengen Prüfung zu unterziehen. Viele Trennungsvereinbarungen benachteiligen den wirtschaftlich schwächeren Teil einer Partnerschaft erheblich.
Fragen Sie mich im Rat
Bevor eine Scheidung möglich ist, müssen Sie ein Jahr getrennt leben. In dieser Zeit sind Versöhnungsversuche erlaubt, aber es muss deutlich werden, dass keiner der Partner die Ehe fortzusetzen wünscht. Ein getrenntes Leben kann auch in der gemeinsamen Ehewohnung stattfinden. Voraussetzung ist lediglich, dass weder eine gemeinsame Lebensgestaltung noch ein gemeinsames Wirtschaften stattfindet.
Während der Trennung besteht weiter ein gegenseitiges Unterhaltsrecht. Je nach Umständen hat ein Partner einen Anspruch darauf, den Trennungsunterhalt in bar zu erhalten. Dies ist meist der Fall, wenn ein Partner die gemeinsame Wohnung verlässt.
Anders als bei einer vollzogenen Scheidung erlischt das Ehegattenerbrecht nur unter bestimmten Bedingungen. Auch Erbverträge haben oft solange Bestand, bis die Scheidung rechtskräftig ist.
Das Sorgerecht behalten in der Regel beide Elternteile, aber die Kinder leben bei einem der Partner. Der andere muss durch Bargeldzahlung für den Unterhalt der Kinder sorgen. In vielen Fällen erwächst auch ein Anspruch auf einem nachehelichen Unterhalt des Partners, der die Kinder versorht.