Mit den Dokumenten bestimmen Sie wer sich wie um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie akzeptieren und welche Sie grundsätzlich ablehnen. Ohne die Vollmachten und Verfügungen riskieren Sie, dass eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird, die über Ihr Schicksal bestimmt.
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Durch ein ausführliches Beratungsgespräch ermittele ich Ihre Wünsche und Vorstellungen. Dann erstelle zusammen mit Ihnen rechtssichere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wenden Sie sich an mich, um für Sicherheit in jeder Lebenslage zu sorgen.
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Über eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person oder Personen für Sie Entscheidungen treffen dürfen.* Wichtig ist:*
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie im Falle, dass die Vorsorgevollmacht nicht greift, für Sie entscheiden kann. Viele Mandanten bestimmen in erster Linie von wem Sie auf keinen Fall betreut werden wollen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzt. In dieser legen Sie genau fest, welche Behandlungen Sie bei bestimmten Gesundheitszuständen akzeptieren. Sie weist außerdem gegenüber Ärzten die Personen aus, die über Behandlungen entscheiden dürfen.
Die Patientenverfügung kann sogar nützlich sein, wenn Sie selbst in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Ärzte zweifeln manchmal an, dass Sie die Tragweite einer Entscheidung verstehen und schalten einen amtlichen Betreuer ein. Mit einer detailliert ausgearbeiteten Patientenverfügung können Sie belegen, dass Sie sich gründlich mit den Entscheidungen auseinandergesetzt haben und keine unüberlegten Entscheidungen treffen.
Wichtig: Achten Sie genau auf die Formulierungen und füllen Sie die Verfügung sorgfältig aus. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Geben Sie die Vollmacht und die Patientenverfügung der Person zur Aufbewahrung, die im Notfall über Sie entscheiden soll. Es ist sinnlos eine Vorsorgevollmacht im Bankschließfach oder Tresor zu verwahren, also an Orten, die für den Bevollmächtigten nicht erreichbar sind.