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Welche Kosten entstehen?

Unterschrift unter Vertrag

Honorare sind zum Teil frei zu vereinbaren

Seit 2006 müssen sich Rechtsanwälte für außergerichtlichen Beratungen nicht mehr an feste Gebührensätze halten. Bei der gerichtlichen Vertretung sind die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Sätze als Mindestvergütung anzusehen.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.


Ich setze in Berlin Ihre Interessen durch

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Regelungen des RVG

Das RVG regelt die Höhe des Honorars, wenn keine Gebührenabreden getroffen wurden. Sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt bestimmt das Gesetz die Höhe eines Mindesthonorars in Abhängigkeit vom Streitwert. Ich kann Sie beispielsweise kostenlos beraten, aber ich muss eine Mindestvergütung verlangen, wenn es zu einem Prozess kommt. Außerdem müssen Sie, wenn Sie als Kläger auftreten Gerichtskosten vorlegen

Hinweise zu Gebührenabreden

Wie können für meine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit ein Stundenhonorar oder einen Gesamtbetrag vereinbaren. Ein Vorgespräch über meine Vergütung ist sinnvoll, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben. Ohne Abrede, werde ich entsprechend der RVG abrechnen.

Ich übernehmen selbstverständlich kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Wenn diese erteilt ist, kostet Sie die Beratung und die Durchsetzung Ihres Rechts nichts. Bitte beachten Sie, dass je nach Rechtsschutzversicherung, ein Eigenanteil zu zahlen sein kann.

Was zu beachten ist