Ein gemeinsames Testament ist unverheirateten Paaren nicht möglich. Diese haben aber die Möglichkeit über einen Erbvertrag ähnliche Verfügungen zu treffen. Generell lässt sich in Erbverträgen vieles Regeln, was im Testament oft nicht möglich ist. So können Sie in einem Erbvertrag verbindlich festlegen, dass eine Person für eine erbrachte Leistung als Erbe eingesetzt wird. Anders als bei einem Testament sind Äderungen oder ein Widerruf nur möglich, wenn beide Vertragsparteien diese veranlassen.Als erfahrener Anwalt berate ich Sie gerne ausführlich zu diesem Thema
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Vor Vertragsabschluss anwaltlichen Rat einholen
Sprechen Sie mit mir, bevor Sie vorschnell einen Erbvertrag abschließen. Ich informiere Sie über die Folgen die jede Klausel des Vertrages beinhaltet.
Erbvertrag versus gemeinsames Testament
Während der Notar in erster Linie auf die Einhaltung bestimmter Formvorschriften achtet und darauf, dass die Vertragsparteien persönlich unterzeichnen, ist meine Aufgabe die umfassende Beratung über die Folgen der Vereinbarung. Aus Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, vor dem Verfassen eines gemeinsamen Testaments oder eines Erbvertrages ein umfassendes Beratungsgespräch mit mir zu führen.