Leider vergessen Paare bei der Trennung sehr oft, wie es den Kindern dabei geht. Zerstrittene Eltern beziehen die Kinder selten in Entscheidungen mit ein. Im Gegenteil, oft wird der Nachwuchs als Druckmittel eingesetzt, um Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Auch der Umgang mit den Großeltern wird gerne unterbunden, besonders wenn man sich mit den Schwiegereltern nie gut verstanden hat. Nun sollen die Rechte der Kinder gestärkt werden.
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Ich helfe Ihnen faire Umgangsrechte durchzusetzen
Dabei beachte ich die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Paare sollen bereits vor der Empfängnis, also ab der Planung einer Schwangerschaft rechtlich verbindliche Vereinbarungen zur elterlicher Sorge, zum Umgangsrecht und zum Unterhalt treffen können.
Unverheirateten Vätern sollen das Recht bekommen ohne Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu erlangen, sofern Sie mit dieser einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Wenn die Mutter dem widerspricht, entscheiden das Familiengericht zu.
Das Wechselmodell, bei dem beide Elternteile die Kinde abwechselnd betreuen soll noch Möglichkeit zum Regelfall werden.
Weitere Änderungen
Kinder sollen ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern erhalten. Sie können dann diese Recht sogar auf dem Klageweg erzwingen. Bisher hatten nur die Großeltern das Recht den U,gnag mit den Enkeln zu verlangen.
Das sogenannte „kleine Sorgerecht“ (§ 1687b BGB) soll ausgeweitet werden. Geplant ist, dass das Sorgerecht auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Das stärkt die Position von Stiefeltern, die in immer mehr Familien täglich Entscheidungen über die Kinder des neuen Partners treffen.