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Rechtliche Folgen einer Scheidung

Erfahrener Scheidungsanwalt berät bei Trennungen

Als erfahrener Anwalt im Familienrecht rate ich dazu, das sich beide Partner durch einen Anwalt vertreten lassen sollten. Die anstehenden Themen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zuweisung der ehelichen Wohnung sind sehr komplex, daher ist es wichtig, dass jede Seite von einem Anwalt beraten wird. Es besteht zwar die Option, dass nur ein Partner anwaltlich vertreten wird, aber das beinhaltet die Gefahr, dass der Partner ohne Anwalt auf ihm zustehende Rechte unwissentlich verzichtet.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Finanzielle Folgen

Eine Scheidung hat weitreichende finanzielle Folgen über die sich Ehepaare oft nicht im Klaren sind. Es geht unter anderem um die Aufteilung des Zugewinns und der Rentenansprüche. Zusätzlich gibt es Auswirkungen im Erbrecht beispielsweise wenn Sie einen Erbvertrag oder eingemeinsames Testament mit dem Partner haben.

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Unterhaltsansprüche

Sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, haben diese Anspruch auch Unterhalt. Diesen muss der Partner, bei dem die Kinder nicht leben in Bar entrichten. Aber auch der Ehegatte beziehungsweise die Gattin hat unter Umständen einen lebenslangen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.

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Wohnung und Kinder

Die Frage wer nach der Trennung die eheliche Wohnung weiter nutzen darf hängt in der Praxis oft damit zusammen bei wem die gemeinsamen Kinder leben. Diese sollen ihren Lebensmittelpunkt behalten. Andere Kriterien sind die Wege zum Arbeitsplatz oder die Größe der Wohnung.

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Ich berate Sie bei einer Scheidung und setze Ihre Interessen durch

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie oder der Partner eine Scheidung wollen. Ich kläre mit Ihnen, welche Folgen die Trennung hat und helfe die Härten zu mildern.

Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten bei der Scheidung

Warum beide einen eigenen Scheidungsanwalt brauchen

Der Ablauf einer Scheidung ist klar geregelt. Das Familiengericht muss eindeutig erkennen, dass die Ehe gescheitert ist. Dies setzt in der Regel eine Trennungszeit von einem Jahr voraus. Ferner müssen ein Ausgleich des Zugewinns und ein Versorgungsausgleich erfolgen. Weitere Entscheidungen sind zu treffen, wenn Kinder vorhanden sind. Oft geht es auch um den Verbleib der Ehewohnung oder um Unterhaltsansprüche. Die Berechnungen des Zugewinns und des Unterhalts sind komplex und zum Teil Auslegungssache. Aus diesem Grund sollten sich beide Parteien jeweils an einen Scheidungsanwalt wenden. Sie finden in Berlin immer erfahrene Anwälte für Familienrecht in der Nähe. Es git also keinen Grund auf einen Anwalt zu verzichten, der Ihre Interessen wahrt.

Es gibt einen weiteren sehr guten Grund immer auch selbst einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen. Sicher es besteht die Option, dass ein Partner mithilfe des Scheidungsanwalts die Scheidung einreicht und der andere zustimmt. Ich erlebe es immer wieder, dass der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht, wenn er erkennt welche nachehelichen Verpflichtungen eine Scheidung nach sich zieht. Damit ist die Scheidung hinfällig. Nur wenn beide Partner bei der Trennung von Anwalt vertreten werden und beide einen Antrag stellen, muss das Gericht über den Scheidungsantrag entscheiden. Es reicht nicht, wenn einer der beiden den Antrag zurückzieht. Es ich daher sehr wichtig, dass beide Partner sich durch eigene Anwälte Familienrecht in der Nähe vertreten lassen

Wie vertritt ein gemeinsamer Anwalt die Interessen beider Partner?

Der Begriff “gemeinsamer Anwalt” ist nicht zutreffen, denn ein Anwalt kann immer nur eine Partei beraten und vertreten. Aus Kostengründen einigen sich manche Ehepaare über die Folgen der Scheidung und schließen eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Bei der Ausarbeitung solcher Vereinbarungen berät der Anwalt aber nur eine Partei, er darf aber auf die möglichen Folgen einer Vereinbarung hinweisen. Die Partei, die den Scheidungsanwalt beauftragt übernimmt des Honorar und kann den Scheidungsantrag stellen oder zurückziehen. Der andere Partner kann keine Anträge stellen und das Zurückziehen eines Scheidungsantrags nicht verhindern.

Hier Anfrage stellen

  • 1/16

    Wollen beide Partner die Scheidung?

    Eine Scheidung ist einfacher durchzusetzen, wenn beide Partner die Trennung wollen. In der Regel sind Sie nach einem Jahr geschieden und sind wieder frei in Ihren Entscheidungen.

  • 2/16

    Haben Sie sich über alle Scheidungsfolgen geeinigt?

    Auch wenn Sie sich mit dem Partner einig sind, dass Sie die Scheidung wollen, kann es schwierig werden. Oft kommt es trotzdem noch zu einem erbittertem Streit beispielsweise über den Verbleib der ehelichen Wohnung, den Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder.

  • 3/16

    Sie brauchen eventuell nur einen Anwalt

    Es besteht die Option, dass ich nur eine Partei berate und vertrete und für diese die Scheidung einreiche. Das spart Geld, bedeutet aber unter Umständen ein Risiko.

  • 4/16

    Wollen Sie eine Scheidung durchsetzen oder verhindern?

    Ich helfe Ihnen, Ihren Willen durchzusetzen. Egal, ob Sie die Scheidung verhindern wollen, weil Sie hoffen, dass es nach einiger Zeit zu einer Versöhnung kommt oder ob Sie geschieden werden wollen. Um Ihnen zu helfen, muss ich wissen, um was es geht.

  • 5/16

    Bitte geben Sie an, welche Punkte strittig sind

    Je genauer Sie mir hier mitteilen, worüber Sie sich nicht einigen können umso besser kann ich Ihnen eine schnelle Lösung anbieten. Wenn es mehrere stritte Punkte gibt, nennen Sie zuerst den Wichtigsten. Ich frage Sie im nächsten Schritt nach den weiten Streitpunkten.

  • 6/16

    Bitte schildern Sie das Problem in Stichworten

    weiter
  • 7/16

    Zuweisung der ehelichen Wohnung

    Die Ehewohnung weist das Familiengericht der Partei zu, für welche die Wohnung wichtiger ist. Oft bekommt der Partner die Wohnung bei dem die Kinder leben. Aber auch andere Kriterien sind wichtig, beispielsweise wenn einer der beiden die Wohnung beruflich nutzt.Haben Sie noch weitere Fragen?

  • 8/16

    Elterliche Sorge/Umgang mit den Kindern?

    In der Regel haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht, nur wenn Sie sich nicht einigen können oder aus wichtigen Gründen bekommt ein Eltern das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann vom Sorgerecht abgetrennt werden. Der Elternteil bei dem die Kinder nicht leben hat ein Umgangsrecht.Haben Sie weitere Fragen?

  • 9/16

    Um welchen Unterhalt geht es?

  • 10/16

    Welche Frage haben Sie zum Eheunterhalt/Unterhalt der Kindesmutter?

    Ehepartner sind zu gegenseitigen Unterhaltsleistungen verpflichtet. Dieser erfolgt in der ehe meistens ohne genaue Berechnung und unbar. Während der Trennungsphase kann daraus ein Bargeldanspruch entstehen. Dagegen hat die Mutter ihres Kindes, die nicht mit Ihnen verheiratet ist nur einen sehr begrenzten Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

  • 11/16

    Ansprüche auf Unterhalt

    Während der Trennungsphase orientiert sich der Unterhalt am Lebensstandard in der Ehe. Der nacheheliche Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Partner nicht in der Lage ist sich selbst zu versorgen. Der Kindesunterhalt wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Inder haben in der Regel Anspruch auf Unterhalt bis sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.Haben Sie weitere Fragen?

  • 12/16

    Leben Sie bereits getrennt?

    Wenn beide Partner die Trennung wünschen reicht es ein Jahr getrennt zu leben, im anderen Fall sind es drei Jahre. Es besteht aber auch die Option einer Scheidung im Härtefall, beispielsweise wenn ein Partner den anderen misshandelt hat.

  • 13/16

    Warum liegt ein Härtefall vor?

    Bitte beschreiben Sie mit wenigen Worten, warum es Ihnen die Ehe mit dem Partner nicht zuzumuten ist.

    weiter
  • 14/16

    Wie wurden Sie auf mich aufmerksam

    Eine Bitte: Teilen Sie mir mit, wie Sie meine Kanzlei gefunden haben.

  • 15/16

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Sie erleichtern mir die Ersteinschätzung, wenn Sie mir Unterlagen oder Fotos zum Fall hochladen. So kann ich Sie effektiver beraten. Eine Uploadmöglichkeit steht Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung.

  • 16/16

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich. Sie haben außerdem die Möglichkeit im nächsten Schritt individuelle Fragen zu stellen, beziehungsweise Informationen zu anderen Themen anzufordern.