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Vaterschaft

Schwangere und Vater

Sich als Vater fühlen und Vater im rechtlichen Sinn sein

Moderne und sexuell offene Beziehungen führen oft zu der Situation, dass der Mann, der im rechtlichen Sinn der Vater ist, nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Auf der anderen Seite fühlt sich ein Partner oft als Vater, obwohl er es im rechtlichen Sinn nicht ist. Als erfahrener Rechtsanwalt kenne ich die Situation und helfe Ihnen gerne eine Lösung zu finden.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
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Ich berate Sue bei Fragen zu Vaterschaft

Egal ob Sie Zweifel an der Vaterschaft haben oder ob es für Sie wichtig ist als Vater aberkannt zu werden. Ich helfe Ihnen mit große Kompetenz Ihr Ansprüche durchzusetzen.

Grundsätzliches zur Vaterschaft

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Wer ist der Vater?

Bekommt eine verheiratete Frau ein Kind, gilt der Ehemann laut § 1592 BGB als Kindsvater. § 1593 trifft weitere Regelungen. Ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren wurde, zählt automatisch als dessen Abkömmling. Wenn eine Frau erneut heiratet und ein Kind bekommt, das Kind des früheren Ehemanns als des neuen Ehemanns sein könnte, gilt es als leiblicher Nachwuchs des neuen Ehemanns. Falls aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt wird, dass dieser nicht Vater des Kindes ist, so ist es Kind des früheren Ehemanns.

Vater ist ferner ein Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Ein heimlicher Gentest kann weder eine Vaterschaft im rechtlichen Sinn bestätigen noch diese widerlegen. Es bedarf also im Zweifel immer eines Verfahrens.

Wird ein angeblicher Vater rechtskräftig zum Nicht-Vater erklärt, erlöschen alle Unterhaltsverpflichtungen und Erbansprüche ab der Geburt. Bereits gezahlter Unterhalt kann der Scheinvater vom tatsächlichen Vater zurückfordern. Ich helfe Ihnen gerne diese Forderung durchzusetzen.

Feststellung der Vaterschaft

Vater, Mutter oder Kind können die Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB) oder die Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB) verlangen. Um die Abstammung zu klären, kann der Vater jeweils von Mutter und Kind, die Mutter jeweils von Vater und Kind oder das Kind jeweils von beiden Elternteilen genetisches Material verlangen, um ein Gutachten zu erstellen. Die Vaterschaft anfechten kann ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder der eidesstattlich versichert, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Auch die Mutter, das Kind oder dis Behörde, bei der die Vaterschaft anerkannt wurde, ist dazu berechtigt.

Eine Anfechtungsklage ist dem Vater nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren, nachdem er Umstände erfahren hat, die ihn ernsthaft an der biologischen Vaterschaft zweifeln lassen, möglich. Diese Regelung dient dem Wohl des Kindes.

Viele Ehemänner zweifeln daran der Kindsvater zu sein, ohne rechtliche Schritte zu unternehmen. Oft wollen Sie erst wenn die Ehe scheitert, die Vaterschaft anfechten. Dann ich es in der Regel zu späte. Ich rate daher als erfahrener Rechtsanwalt, die Abstammung zu klären, sobald ernsthafte Zweifel bestehen.