Viele Männer haben schon lange einen Zweifel, dass das Kind der Frau ihr leibliches Kind ist. Aber während der Ehe war es ihnen nicht wichtig. Nach der Trennung, insbesondere wenn die Frau zu dem Mann zieht, den Sie für den Vater halten, möchten Sie nicht mehr als Vater für das Kind verantwortlich sein. Wenden Sie sich an mich, den erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht. Ich berate Sie umfassend und erörtere Ihre Möglichkeiten die Vaterschaft anzufechten.
Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.
Ich unterstütze Sie bei der Anfechtung Vaterschaft
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie Zweifel an der Vaterschaft haben. Ich helfe Ihnen mit große Kompetenz, die Frage im rechtlichen Sinn zu klären.
Bedenkenswertes zur Vaterschaft
Vater, Mutter oder Kind können nach § 1598a BGB die Klärung der Abstammung verlangen und nach §§ 1600 ff. BGB
die Anfechtung der Vaterschaft anstreben. Zur zweifelsfreien Klärung müssen alle Beteiligten genetisches Material zur Verfügung stellen.
Sobald Sie rechtskräftig zum Nicht-Vater erklärt werden, erlöschen alle Unterhaltsverpflichtungen und Erbansprüche ab der Geburt. Sie können bereits gezahlten Unterhalt vom tatsächlichen Vater zurückfordern.
Zum Wohl des Kindes, ich eine Anfechtungsklage eines Vaters ausschließlich innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich. Die Frist bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Es darum, ab wann Sie Kenntnis von Fakten haben, die zum Zweifel veranlassen.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:
Wichtiger Hinweis: