Die Werbung verspricht eine schnelle und einfache Scheidung, sogar Online ohne herkömmlichen Gerichtstermin und ohne Anwalt. Wer genauer hinschaut erkennt, dass eine Seite immer durch einen Anwalt vertreten sein muss und ein der Scheidungstermin beim Familiengericht nur in Ausnahmefällen möglich ist. Dafür birgt die bequeme “Online-Scheidung” erhebliche Risiken.
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Ich bin in Berlin an Ihrer Seite
Der Partner der die Scheidung einreicht muss von einem Anwalt vertreten werden. Der Partner kann dem Antrag zu stimmen und braucht in dem Fall keinen Anwalt.
Die sehr günstigen Angebote bedeuten in der Regel, dass auch der Antragsteller auf jegliche Beratung verzichtet. Beide Partner einigen sich über den Zugewinnausgleich, den Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht. Generell fordert das Familiengericht von den Versorgungsträgern, wie der Rentenversicherung Auskünfte über Ihre Anrechte an. Es trifft eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich gegen den Sie Widerspruch einlegen können.
Meistens sind sich die Partner lediglich darüber einig, dass sie sich trennen wollen. Über die Folgen der Scheidung machen sie sich kaum Gedanken. Daher beginnt der Streit oft erst, nach dem das Scheidungsurteil gefällt ist und es um die tatsächliche physische Trennung geht. Es ist leicht zu erklären, dass der Zugewinn aufgeteilt wurde und der verbleib der ehelichen Wohnung geklärt wurde. Da sieht anders als, wenn eine ausziehen soll oder Vermögen in der Realität aufgeteilt wird.
Bei den “Billig-Scheidungen” wird oft sogar der Antragsteller nicht ausreichend über die Folgen informiert. Der Partner der lediglich zustimmt erfährt keinerlei rechtliche Beratung.
Auf die billige Scheidung folgen oft weitere Prozesse beim Familiengericht, meistens betreffen sie das Sorgerecht und Unterhaltsansprüche. Manchmal müssen nun umständlich Auskünfte über den Klageweg eingeholt werden, die man im Rahmen eines Scheidungsprozesses hätte leicht klären können.
Bedenken Sie, der Gesetzgeber hat den Anwaltszwang zum Schutz der Familie festgelegt Es ist selten klug auf die Beratung zu verzichten.