Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Teure billige Scheidung

Günstige Scheidung mit teuren Folgen

Die Werbung verspricht eine schnelle und einfache Scheidung, sogar Online ohne herkömmlichen Gerichtstermin und ohne Anwalt. Wer genauer hinschaut erkennt, dass eine Seite immer durch einen Anwalt vertreten sein muss und ein der Scheidungstermin beim Familiengericht nur in Ausnahmefällen möglich ist. Dafür birgt die bequeme “Online-Scheidung” erhebliche Risiken.

Ihr Experte für Familienrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich berate und vertrete Sie in Berlin bei Scheidungen

Verlassen Sie sich auf die kompetente Hilfe eines erfahrenen Anwalts im Familienrecht.

Ich bin in Berlin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Anwaltszwang bei Scheidungen

§ 114 Familienrecht bestimmt, dass sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Im 4. Absatz nennt der Gesetzestext einige Ausnahmen. Sie brauchen aber keinen Anwalt für
  • die Zustimmung zur Scheidung
  • zur Rücknahme des Scheidungsantrags
  • für den Widerruf der Zustimmung zur Scheidung.

Der Partner der die Scheidung einreicht muss von einem Anwalt vertreten werden. Der Partner kann dem Antrag zu stimmen und braucht in dem Fall keinen Anwalt.

Die sehr günstigen Angebote bedeuten in der Regel, dass auch der Antragsteller auf jegliche Beratung verzichtet. Beide Partner einigen sich über den Zugewinnausgleich, den Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht. Generell fordert das Familiengericht von den Versorgungsträgern, wie der Rentenversicherung Auskünfte über Ihre Anrechte an. Es trifft eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich gegen den Sie Widerspruch einlegen können.

Risiken der Scheidung ohne Beratung

Meistens sind sich die Partner lediglich darüber einig, dass sie sich trennen wollen. Über die Folgen der Scheidung machen sie sich kaum Gedanken. Daher beginnt der Streit oft erst, nach dem das Scheidungsurteil gefällt ist und es um die tatsächliche physische Trennung geht. Es ist leicht zu erklären, dass der Zugewinn aufgeteilt wurde und der verbleib der ehelichen Wohnung geklärt wurde. Da sieht anders als, wenn eine ausziehen soll oder Vermögen in der Realität aufgeteilt wird.

Bei den “Billig-Scheidungen” wird oft sogar der Antragsteller nicht ausreichend über die Folgen informiert. Der Partner der lediglich zustimmt erfährt keinerlei rechtliche Beratung.

Auf die billige Scheidung folgen oft weitere Prozesse beim Familiengericht, meistens betreffen sie das Sorgerecht und Unterhaltsansprüche. Manchmal müssen nun umständlich Auskünfte über den Klageweg eingeholt werden, die man im Rahmen eines Scheidungsprozesses hätte leicht klären können.

Bedenken Sie, der Gesetzgeber hat den Anwaltszwang zum Schutz der Familie festgelegt Es ist selten klug auf die Beratung zu verzichten.

Was Sie zur Scheidung mit einem Anwalt wissen müssen

Als Anwalt rate ich, sich auf diese Art der Scheidung nur einzulassen, wenn